Streitigkeiten oder Unsicherheiten mit Versicherungen wegen Krankheit oder nach einem Unfall können belastend sein. Hier lohnt es sich, die Einschätzung eines kompetenten Fachmanns hinzuzuziehen. Ich unterstütze Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen beratend und prozessierend. Ich vertrete keine Versicherungen. Zögern Sie nicht, mich auch in Ihrer Angelegenheit unverbindlich zu kontaktieren.
Rechts-
anwalt
lic. iur. Thomas Wyss
CAS IRP-HSG Prozessführung – Civil Litigation
CAS IRP-HSG Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Als Spezialist für Haftpflicht- und Versicherungsrecht verfüge ich über langjährige Erfahrung. Es ist mir ein persönliches Anliegen, für Menschen einzustehen, welche vorübergehend oder dauernd mit gesundheitlichen Einschränkungen zu kämpfen haben, und ihre berechtigten Ansprüche gegenüber Versicherungen durchzusetzen. Deshalb habe ich im Rahmen von universitären Nachdiplomstudien im Jahr 2015 den Titel «CAS IRP-HSG Haftpflicht- und Versicherungsrecht» und 2020 denjenigen des «CAS IRP-HSG Prozessführung – Civil Litigation» der Universitäten St. Gallen und Luzern erworben.
Mein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich habe ich 2005 erfolgreich abgeschlossen. Nach dem juristischen Praktikum wurde ich im Jahr 2008 im Kanton Zürich zum Rechtsanwalt patentiert. Ab 2007 arbeitete ich als Steuerkommissär am Kantonalen Steueramt Zürich. Von 2011 bis 2017 war ich als Rechtsanwalt in einer auf Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht spezialisierten Kanzlei tätig. 2017 gründete ich meine eigene Anwaltskanzlei.
Kompetenzen
Haftpflichtrecht
Nach Unfällen, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall, stellt sich die Frage, ob der entstandene Schaden vom Unfallverursacher oder einer Versicherung bezahlt werden muss.
Nach Unfällen, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall, stellt sich die Frage, ob der entstandene Schaden vom Unfallverursacher oder einer Versicherung bezahlt werden muss. Falls notwendig, führe ich Klage zur Durchsetzung von Schadenersatz und Genugtuung (Schmerzensgeld). Aufgrund meiner Spezialisierung und Erfahrung kann ich Ihnen die richtige Vorgehensweise und Strategie beim Umgang mit Haftpflichtversicherungen aufzeigen.
Bei Behandlungsfehlern biete ich Beratung und Rechtsvertretung im Rahmen des Arzthaftungsrechtes.
Versicherungsrecht
Wenn es um Streitigkeiten mit Sozialversicherungen geht, kann ich Sie kompetent und sachverständig unterstützen.
Wenn es um Streitigkeiten mit Sozialversicherungen geht, kann ich Sie kompetent und sachverständig unterstützen. Meist betrifft dies einen oder mehrere der folgenden Versicherungszweige: Invalidenversicherung/IV; SVA, Unfallversicherung/UVG; Suva, Arbeitslosenversicherung/ALV; RAV, berufliche Vorsorgeversicherung/BVG; Pensionskassen, Ergänzungsleistung/EL, Krankenkasse/KVG. Auch im Privatversicherungsrecht (Lebensversicherungen/VVG, Krankentaggeldversicherung/KTG) vertrete ich Ihre Interessen.
Für öffentliche Institutionen wie Gemeinden kann es sinnvoll sein, fachlichen Rat in Form von Expertenwissen einzuholen. Insbesondere nehme ich Beurteilungen von Dossiers vor, schätze die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung von Sozialversicherungsleistungen und liefere taktische und rechtliche Hinweise.
Arbeitsrecht
Bei arbeitsrechtlichen Themen wie Kündigung, Arbeitsverträgen oder Konflikten am Arbeitsplatz biete ich Hand.
Bei arbeitsrechtlichen Themen wie Kündigung, Arbeitsverträgen oder Konflikten am Arbeitsplatz biete ich Hand. Meine Leistungen umfassen die Beratung sowie die Prozessführung bei privaten und öffentlichen Arbeitsverhältnissen.
Weitere Rechtsgebiete
Darüber hinaus verfüge ich über praktische Erfahrung in weiteren Rechtsgebieten, zum Beispiel im Steuerrecht, oder auch im Strafrecht.
Kosten
Die Kostengestaltung soll kein Hindernis darstellen, um rechtliche Unterstützung zu ersuchen. Ich bin stets bemüht, die Anwaltskosten auf Dritte (z. B. Rechtsschutzversicherungen, Opferhilfe, Krankenkassen etc.) zu überbinden.
Grundsätzlich beträgt mein Zeitaufwandhonorar als Spezialist CHF 280.00 bis CHF 350.00 pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer. Je nach Komplexität des Mandats, aber auch den finanziellen Möglichkeiten der Mandantschaft, kann eine andere Kostenstruktur, z. B. ein tieferer Stundenansatz mit einer Erfolgsprämie, vereinbart werden.
Die Stundenansätze für Mandate der unentgeltlichen Rechtspflege richten sich nach den kantonalen Tarifen, im Kanton Zürich sind dies aktuell CHF 220.00.
Kontakt
Zögern Sie nicht, mit Ihrem Anliegen an mich zu gelangen, sei dies per Telefon oder E-Mail. Gerne dürfen Sie mir auch mit dem untenstehenden Kontaktformular eine kurze Nachricht zukommen lassen und ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.